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Abmahnung


Ab|mah|nung (Substantiv) die, die Abmahnungen
kostenpflichtiger Hinweis eines Konkurrenten auf einen Rechtsverstoß
auch: formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung findet überwiegend bei Konkurrenten oder im Miet- und Arbeitsrecht Anwendung und ist meistens mit dem Hinweis verbunden, dass bei künftig gleichartigen Vertragsverletzungen mit höheren Schadensersatzklagen zu rechnen ist bzw. das Miet- oder Arbeitsverhältnis gefährdet ist.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht / Gewerblicher Rechtschutz

juristi.Ratgeber: Abmahnung im Arbeitsrecht
juristi.kon: Abmahnung

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Wörterbuch: Abmahnung
Abmahnung
Ab|mah|nung (Substantiv) die, die Abmahnungen
kostenpflichtiger Hinweis eines Konkurrenten auf einen Rechtsverstoß
auch: formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung findet überwiegend bei Konkurrenten oder im Miet- und Arbeitsrecht Anwendung und ist meistens mit dem Hinweis verbunden, dass bei künftig gleichartigen Vertragsverletzungen mit höheren Schadensersatzklagen zu rechnen ist bzw. das Miet- oder Arbeitsverhältnis gefährdet ist.
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