(Seite zurück:Ablichtung)
Ablieferung


Ab|lie|fe|rung (Substantiv) die

(Nächste Seite:Ablösung)
Wörterbuch: Ablieferung
Ablieferung
Ab|lie|fe|rung (Substantiv) die
- ist die Übergabe des Geldes, dass der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung vom Schuldner eingezogen hat, an den Gläubiger
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Zivilprozessrecht
- § 815 ZPO
(Nächste Seite:Ablösung)