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Ablichtung


Ab|lich|tung (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Ablichtung
Ablichtung
Ab|lich|tung (Substantiv) die, die ~en
- Kopie, Fotokopie, wird vereinzelt auch als Lichtkopie bezeichnet; in allen Gebührenordnungen der Ämter, Behörden und Berechtigten (z.B. Anwälte) werden Kosten für Kopien berechnet
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht - Gebührenrecht
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