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Gericht und Urteil: Verwaltungsgerichte


 

Verwaltungsgerichte

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz einer anderen (Fach)Gerichtsbarkeit übertragen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind dabei vornehmlich solche zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden und betreffen hauptsächlich die Bereiche:
  • Ausbildungsförderung, Wohngeld
  • Schul- und Hochschulrecht
  • Ordnungsrecht (Straßenverkehr-, Polizei-, Bau- und Gewerberecht)
  • Kommunalabgabenrecht (Gebühren, Beiträge und kommunale Steuern)
  • Umweltrecht (Naturschutz, Immissions- und Abfallrecht)
  • Vermögensrecht (Rückgabe von in Volkseigentum überführten Vermögenswerten)
  • Kriegsdienstverweigerung
  • Öffentliches Dienstrecht (Beamten-, Richter- und Soldatenrecht)
  • Ausländer- und Asylrecht





 
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