Das dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil des Kartellrechts.
Das UWG schützt Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb und schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Eingangsformel
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 7 UWG)
2. Kapitel: Rechtsfolgen (§§ 8 - 11)
3. Kapitel: Verfahrensvorschriften (§§ 12 - 15)
4. Kapitel: Strafvorschriften (§§ 16 - 19)
5. Kapitel: Schlussbestimmungen (§§ 20 - 22)
Anhang
Sie sind im Zivilrecht
Zitierung: MeinRechtsportal.de, Artikel 426
Kurzlink: p8n.net/?426
BGH legt EuGH Frage vor, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind
Zu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals
BGH: Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarfs (§ 573 Abs. 1 Satz 1 BGB)
BGH: Sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in Fällen (möglicherweise) vorgetäuschten Vermieterbedarfs an (§ 573 Abs. 1 BGB)
Filesharing über einen Familienanschluss
BGH entscheidet zu Patientenverfügung
Auskunftsanspruch der Presse
BGH: Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
BGH konkretisiert Anforderungen an die Prüfung vorgetragener Härtegründe (§ 574 Abs. 1 BGB)
Adoptionsrecht nicht miteinander verheirateter und nicht verpartnerter Lebensgefährten
§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache
§ 10 BGG Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
§ 9 BGG Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 8 BGG Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 7 BGG Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
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