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UWG - Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb


Das dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil des Kartellrechts.
Das UWG schützt Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb und schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Eingangsformel
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 7 UWG)
2. Kapitel: Rechtsfolgen (§§ 8 - 11)
3. Kapitel: Verfahrensvorschriften (§§ 12 - 15)
4. Kapitel: Strafvorschriften (§§ 16 - 19)
5. Kapitel: Schlussbestimmungen (§§ 20 - 22)
Anhang
(Nächste Seite:Zivilprozessordnung (ZPO))
Gesetzestexte: Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG)
UWG - Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb
Das dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil des Kartellrechts.
Das UWG schützt Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb und schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Eingangsformel
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 7 UWG)
2. Kapitel: Rechtsfolgen (§§ 8 - 11)
3. Kapitel: Verfahrensvorschriften (§§ 12 - 15)
4. Kapitel: Strafvorschriften (§§ 16 - 19)
5. Kapitel: Schlussbestimmungen (§§ 20 - 22)
Anhang
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