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Gericht und Urteil: BAG. Altersdiskriminierende Stellenausschreibung


 

21/08 2009:
Altersdiskriminierende Stellenausschreibung

Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine nach § 3 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Alters sein. Arbeitnehmer mit mehreren Berufsjahren weisen typischerweise gegenüber Arbeitnehmern im ersten Berufsjahr ein höheres Lebensalter auf. Eine solche Beschränkung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber mit ihr ein rechtmäßiges Ziel verfolgt und sie zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ist. Sind die hierfür vom Arbeitgeber angeführten Gründe offensichtlich ungeeignet, verstößt er grob gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung nach § 11 AGG. Dagegen kann der Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 AGG vorgehen.


Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher dem Antrag eines Betriebsrats stattgegeben, der von dem Arbeitgeber verlangt hatte, in internen Stellenausschreibungen auf die Angabe des ersten Berufsjahres zu verzichten. Der Arbeitgeber hatte sich hierfür auf das von ihm vorgegebene Personalbudget berufen. Diese Begründung war offensichtlich ungeeignet, den Bewerberkreis von vornherein auf jüngere Beschäftigte zu begrenzen.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.08.2009 - 1 ABR 47/08 - PM BAG 81/09



 



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§ 3 AGG Begriffsbestimmungen

§ 17 AGG Soziale Verantwortung der Beteiligten



BAG: Verstoß gegen Gleichbehandlung nicht durch Kosteneinsparung gerechtfertigt

BAG: Entschädigung wegen Belästigung - Ausländerfeindliche Parolen

BAG: Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

BAG: Beschränkung von Aufhebungsverträgen auf Altersgruppen

Urteile zu AGG § 3




 

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