(Seite zurück:BGH: Zahlungsverweigerung nach Rücktritt wg Mängel beim Leasing)

Gericht und Urteil: BGH: Sicherheitenvereinbarung in den AGB eines Fertighausanbieters


 

22/06 2010:
Der Bauherr wird nicht unangemessen benachteiligt, die Kosten der Bürgschaft stehen der Vorleistungspflicht des Fertighausanbieters gleich

Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren für wirksam erklärt, nach der der Bauherr verpflichtet ist, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen.

Die Klage eines Verbraucherschutzvereins gegen den Fertighausanbieter auf Unterlassung der Verwendung dieser Klausel hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts zurückgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel bei einer umfassenden Würdigung der Interessen beider Parteien den Bauherrn nicht unangemessen benachteiligt, § 307 BGB. Zwar werde der Bauherr mit den Kosten der Bürgschaft in Form der Avalprovision des Kreditinstituts belastet. Das sei aber durch ein zumindest gleichwertiges Interesse des Fertighausanbieters auf Absicherung seiner Forderung gerechtfertigt. Dieses ergebe sich aus dessen Vorleistungspflicht in Verbindung mit der Tatsache, dass es keine gesetzlichen Regelungen gebe, die sein Sicherungsbedürfnis ausreichend erfüllten. Die Kostenbelastung für den Bauherrn falle im Rahmen der üblichen Finanzierungskosten nicht entscheidend ins Gewicht. Die abzusichernden Risiken seien dagegen für den Fertighausanbieter nicht unwesentlich.

Eine unangemessene Benachteiligung sei auch nicht gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB indiziert. Die Verpflichtung zur Vorlage einer Bürgschaft zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenen Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn weiche nicht von der gesetzlichen Regelung des § 648 a BGB ab. Diese Vorschrift betreffe ausschließlich ein Sicherheitsverlangen des Unternehmers nach Vertragsschluss; aus ihr könne man nichts für die Zulässigkeit einer Sicherheitenvereinbarung bei Vertragsschluss entnehmen.

BGH-Urteil vom 27. Mai 2010 - VII ZR 165/09; PM 110/2010 
LG Hannover - Urteil vom 10. Februar 2009 - 18 O 229/08
OLG Celle - Urteil vom 19. August 2009 - 13 U 48/09



 



(Nächste Seite:BGH: Grundstückseigentümer müssen die Verlegung der Stromleitung auf ihrem Privatgrundstück grds. dulden)



§ 307 BGB Inhaltskontrolle

§ 648a BGB Bauhandwerkersicherung



Sparkassen- und Banken-AGB unwirksam

Unwirksame AGB in Mietverträgen

Bankklausel gegenüber Verbrauchern unwirsam

Herstellergarantie beim Autokauf

AGB Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

KG Berlin urteilt: Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten

Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei Kündigung

Funktionszulage im Schreibdienst

Verkauf über ebay nicht immer wirksam

Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

Erst wenn 75 Euro offen sind darf Telefonanschluss ...

Bankklausel "Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten" über 12 Euro pro Jahr bei Verbrauchern

§ 307 BGB Inhaltskontrolle

Müssen Weiterbildungskosten an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden, wenn ...

Weihnachtsgratifikation und vertraglich vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt

Abschlussgebühr für Bausparvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beim Auszug Tapeten ab?

Verfall des Prepaid-Guthabens unzulässig

BGH: Garantieausschluss in AGB für Wartungswalle

Mieter im Erdgeschoss müssen Aufzugkosten mitzahlen

Klausel: Erfüllungsort bei Verbrauchern

BGH: Vermieter hat keinen Anspruch bei starren Fristen

BGH: Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

BGH stärkt Verbraucher gegenüber Gasanbietern

BAG: Verzicht auf Kündigungsschutzklage in AGB?

BAG: Transparenzgebot und Stichtagsklausel bei Bonuszahlung

BGH: Klauseln in Mietverträgen müssen verständlich sein

BGH: Tierhaltung in Wohnungen

BGH: Premiere AGB sind unwirksam

BGH: Klausel kommunaler Gasanbieter unwirksam

BGH: 10 Jahre Mietlaufzeit in AGB unwirksam

BGH: Wer trägt das Risiko bei Änderung der Rechtslage (Quotenabgeltungsklausel)?

BAG: Rückzahlung von Studiengebühren

Die Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in Mitgliedsverträgen eines Sportstudios

BGH: "Farbwahlklausel" im Wohnraummietvertrag unwirksam

BGH: Verbraucherschutz gestärkt - Payback-Klausel teilweise unwirksam

Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - Probezeitkündigung

BGH: VOB unterliegt bei Verbrauchern AGB Kontrolle

BGH: Schwarzhandel von Eintrittskarten (Bundesliga)

BGH: Farbwahlklausel für Holzteile bei Auszug

BGH: Starre Fristen für Schönheitsreparaturen auch bei Gewerberaum unwirksam

Verbraucherzentrale erfolgreich gegen Server-Tel AGB

BGH: Leasingsvertrag und Software

BGH: Erhöhung von Gaspreisen unwirksam

BAG: Rückzahlung der Fortbildung bei vorzeitiger Kündigung

OLG Koblenz: Preisanpassung in Gasverträgen

BGH: Aussenanstrich von Fernstern und Türen

BGH: Keine AGB Kontrolle bei Zwangsvollstreckung

BGH kippt Sparkassen Klauseln

BAG: Gezillmerte Versicherungstarife bei Entgeltumwandlungen

BGH: Unzulässige Farbwahlklausel

BGH: Gebrauchtwagen Garantie nicht von Rechnung abhängig

BGH: Höhere Gaspreise müssen nicht bezahlt werden?

BGH: Schönheitsreparaturen - Unwirksame Farbwahlklausel

BGH: Mieter kann ausreichend Steckdosen verlangen

BGH: Keine Koppelung des Gaspreises an Ölpreis mehr

BGH: Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung

BGH: Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

BGH: Wohnungsmieter kann Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchführen

Urteile zu BGB § 307




 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -