Per|so|nen|ge|sell|schaft (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: ist neben den Kapitalgesellschaften eine Gesellschaftsform des Zivilrechts. Natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Zu den Personengesellschaften zählen die GbR und die OHG.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Gesellschaftsrecht
Sie sind im Allg. Recht
Zitierung: MeinRechtsportal.de, Artikel 18116
Kurzlink: p8n.net/?18116
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Zu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals
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BGH: Sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in Fällen (möglicherweise) vorgetäuschten Vermieterbedarfs an (§ 573 Abs. 1 BGB)
Filesharing über einen Familienanschluss
BGH entscheidet zu Patientenverfügung
Auskunftsanspruch der Presse
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Adoptionsrecht nicht miteinander verheirateter und nicht verpartnerter Lebensgefährten
§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache
§ 10 BGG Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
§ 9 BGG Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 8 BGG Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 7 BGG Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
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