Ratgeber: Was ist ein Arbeitsvertrag?


 

Die Grundlagen für den Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Dienstverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Arbeitnehmer ist derjenige, der auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines Dritten zur Leistung weisungsgebun­dener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit ver­pflichtet ist, wobei das Weisungsrecht Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann.1
Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag. Arbeitgeber kann jede natürliche und juristische Person, aber auch eine Personenhandelsgesellschaft2 sein sein. Eine juristische Person ist jedoch nicht in der Lage, das Weisungsrecht auszuü­ben, da sie nicht handlungsfähig ist. Der Betriebsleiter übernimmt diese Funktion. Daher muss er eine natürliche, geschäftsfähige Person sein.3


Hauptleistungspflicht ist der gegenseitige Austausch von Leistun­gen. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung zu Verfügung, der Arbeitgeber Vergütung und Sozialleistungen. Daneben gibt es eine ganze Reihe an Neben(leistungs)pflichten.


Der Arbeitsvertrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Er kann auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Die meisten Tarifverträge verlangen jedoch die Schriftform. Sie ist auch aus Beweisgründen zu bevorzugen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch ohne schriftlichen Vertrag das Arbeitsverhält­nis anzutreten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Beginn schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.4 [@]

1BAG NZA 1998, 1275, 1277
2§§ 124 Abs.1, 161 Abs. 2 HGB
3Brox/Rüthers, Arbeitsrecht, 14. Auflage 1999, RNr. 24; Dütz, Arbeitsrecht, 6. Auflage 2001, RNr. 36
4Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis wesentlichen Bedingungen (NachwG)



 



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