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Kleine weiße Friedenstaube, fliege übers Land; allen Menschen, groß und kleinen, bist du wohlbekannt.

Du sollst fliegen, Friedenstaube, allen sag es hier, dass nie wieder Krieg wir wollen, Frieden wollen wir.

Fliege übers große Wasser, über Berg und Tal; bringe allen Menschen Frieden, grüß sie tausendmal.

Und wir wünschen für die Reise Freude und viel Glück; kleine weiße Friedenstaube, komm recht bald zurück.

[Erika Schirmer]



Letzte Aktivitäten

  • Mit einem veröffentlichten Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Art und Weise der Videoübertragung einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht richtet. Die Beschwerdeführer sehen sich in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Grundgesetz) verletzt. Durch den Einsatz einer Kamera, die die Richterbank in der Totalen abbildete, und mangels von ihnen steuerbarer Zoomfunktion sei ihnen die Möglichkeit genommen worden, die Unvoreingenommenheit der Richter durch einen Blick ins Gesicht zu überprüfen.
  • Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen etwaiger Verstöße gegen das Unionsrecht, die vor dem Übergangszeitraum, der am 31. Dezember 2020 endete, begangen wurden, sind innerhalb von vier Jahren nach diesem Datum möglich.
  • juristi.Red

    juristi.kon Fachbegriff
    Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) muss dafür sorgen, dass bei den von ihr konsultierten Sachverständigen kein Interessenkonflikt vorliegt.

    Die EMA kann sich dieser Pflicht zur objektiven Unparteilichkeit nicht dadurch entziehen, dass sie vom Anmelder verlangt, die Parteilichkeit des betreffenden Ausschussmitglieds nachzuweisen.
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag § 0835 BGB erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    (weggefallen)
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag § 0847 BGB erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    (weggefallen)
  • Wenn ein Nutzer eine Website oder eine Anwendung mit einem Werbeplatz aufruft, können Werbeunternehmen, Datenbroker und Werbeplattformen, die Tausende von Werbetreibenden vertreten, anonym in Echtzeit Gebote abgeben, um diesen Werbeplatz zu erhalten und dort auf das Profil des Nutzers abgestimmte Werbung anzuzeigen (Real Time Bidding).
  • Das Gericht bestätigt die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem der Zugang zu solchen Normen verweigert wurde, für nichtig und hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die Weigerung für rechtmäßig erklärt wurde.

    2018 lehnte die Europäische Kommission den Antrag zweier gemeinnütziger Organisationen ab, ihnen Zugang zu harmonisierten technischen Normen über die Sicherheit von Spielzeugwaren zu gewähren. 2021 erklärte das Gericht diese Ablehnung für rechtmäßig. Im Rechtsmittelverfahren stellt der Gerichtshof jedoch fest, dass an der Verbreitung der harmonisierten Normen über die Sicherheit von Spielzeugwaren ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, da diese Normen wegen ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechst sind. Daher hebt der Gerichtshof das Urteil des Gerichts auf und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig.
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag C-234/21 - Verbot halbautomatischer Waffen erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    Mitgliedstaaten, die frühere Genehmigungen für diese Waffen aufrechterhalten wollen, können dies auch für Waffen vorsehen, die für das Abfeuern von Platzpatronen umgebaut wurden.

    Der Gerichtshof stellt fest, dass nichts dem entgegensteht, dass die Mitgliedstaaten vorsehen, dass Besitzer halbautomatischer Feuerwaffen, die für das Abfeuern von Platzpatronen umgebaut wurden, nach deren Verbot eine Übergangsregelung in Anspruch nehmen können, wenn eine solche Regelung für Besitzer halbautomatischer Waffen eingeführt wurde, mit denen echte Kugeln verschossen werden können. Das Ziel, die öffentliche Sicherheit der Unionsbürger zu gewährleisten, wird durch den Umstand, dass Besitzer von solchermaßen umgebauten Feuerwaffen ebenfalls in den Genuss der Aufrechterhaltung von bereits erteilten Genehmigungen kommen können, nicht beeinträchtigt.
  • Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schmälert nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

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