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Ratgeber: Ratgeber Internetnutzung: Hohe Rechnung durch falsche Einstellungen


 

Falsche Einstellungen können sehr hohe Rechnungen verursachen.

Wird ein Internet-Router oder ein Handy mit Internetnutzung falsch eingestellt, kann dies zu hohen Rechnungen führen.

Je nach gewähltem Tarif wird die Nutzung des Internets pauschal, auf Minutenbasis oder nach verbrauchter Datenmenge angerechnet. Wird ein Tarif gewählt, der sich nach verbrauchter Zeit oder Datenmenge richtet, wird eine Dauerverbindung schnell zu einem sehr teurem Vergnügen.

So ist es unter anderem einer jungen Kundin eines Telekommunikationsanbieters gegangen. Sie entschied sich für einen auf Minutenbasis abgerechneten Tarif, überprüfte jedoch nicht die Einstellungen ihres DSL-Routers. Dieser war dauerhaft online. So wurden ihr nach tatsächlicher Nutzung über einen Zeitraum von fünf Monaten täglich 24 Stunden DSL-Nutzung in Rechnung gestellt. Dies führte zu über 5.000 Euro Kosten.

Diese Kosten musste das Unternehmen zu größten Teil selbst tragen. Es hatte sich einer Pflichtverletzung seiner vertraglichen Fürsorgepflicht gegenüber dem Kunden schuldig gemacht und hatt die zivilrechtlichen Konsequenzen zu tragen.

Es war verpflichtet eine so ungewöhnliche Nutzung zu erkennen und den Kunden entweder darauf aufmerksam zu machen oder den Anschluss vorübergehend zu sperren. Eine solche Kostenexplosion ist so auffällig, dass man darauf zu reagieren habe.

Als Kunde hat man jedoch auch selbst die Pflicht, seine Rechnungen und Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen. Kommt man dem nicht nach, trägt man eine Mitschuld und trägt Teile der Kosten selbst.

Das Urteil kann auch auf die Nutzung des Internets über ein Handy oder Smartphone übertragen werden.

In einem Router sollte man überprüfen, ob die Einstellung "Dauerverbindung" auf immer online eingeschalten ist. Eine Dauerverbindung ist für alle Pauschaltarife mit Internet-Flatrate sinnvoll. Bei allen anderen Tarifen sollte der Router so konfiguriert sein, dass er nach wenigen Minuten einer inaktiven Internetnutzung die Verbindung trennt. Der Router wird sich erst dann wieder ins Internet einwählen, wenn aktiv E-Mails, Webseiten oder andere Internetaktivitäten abgerufen werden.



 



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§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung



culpa in contrahendo

Leichtfertige Kunden haften beim Online Banking selbst

Tanken ohne Zahlen oder wie aus 10 Euro 120 wurden

Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

Private Fahrten mit Dienstwagen bei langer Krankheit

Supermarkt haftet für die Produkte

BGH: Schadenersatz für Verkäufer wenn Mangel nicht vorhanden

BGH: Kostenerstattung für Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe

BGH: Verdeckt geflossene Rückvergütungen

Urteile zu BGB § 280

OLG Jena: Zur Notwendigkeit einer Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden

Telekom übernimmt hohe Rechnung durch falsch eingestellten Router




 

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