Ratgeber: Ratgeber: Eigenbedarf - Was ist zu beachten?
Wann darf man als Vermieter Eigenbedarf anmelden?
Eine Kündigung einer Wohnung aus Eigenbedarf kann der Eigentümer einer Wohnung immer dann geltend machen, wenn er die Wohnung selbst oder für Familienangehörige nutzen möchte.
Eigenbedarf kann immer nur der Eigentümer selbst geltend machen. Bei einem Verkauf eines Hauses ist wichig, dass erst dann die Kündigung erfolgen kann, wenn man selbst als Eigentümer der Immobilie gilt. Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, hat diesen Status. Daher gilt grundsätzlich, erst mit der Eintragung im Grundbuch kann auch Eigenbedarf geltend gemacht werden.
Der Vermieter hat sein berechtigtes Interesse an der Wohnung in der Kündigung zu begründen. Vergißt er dies, ist die Kündigung unwirksam.
Einem Mieter, der auf eine Kündigung wegen eines in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarfs hin auszieht, hat einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter. Dies gilt auch dann, wenn der Eigenbedarf nicht im Kündigungsschreiben als berechtigtes Interesse des Vermieters angegeben ist.
§ 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
Kündigung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Mustertext: Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs
Mustertext: Kündigung des Vermieters bei Eigenbedarf II
Mustertext: Eigenbedarfskündigung des Käufers nach Grundbucheintrag
Wie muss eine Eigenbedarfskündigung aussehen?
Voraussetzungen einer Verwertungskündigung
Kündigung des Vermieters um Haus zu verkaufen
Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten kein Kündigungsgrund
Wohnungskündigung nach falscher Beratung gerechtfertigt
Kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarfs ...
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Bei Kündigung wegen Eigenbedarfs muss Vermieter Wohnung anbieten