Ist eine gekaufte Ware mangelhaft, ärgert man sich. In einigen Fällen müssen sich auch die Gerichte damit auseinandersetzen. Die einschlägigen Normen und Urteile finden Sie hier.
Der Verkäufer ist verpflichtet eine mangelfreie Ware zu liefern. Ist dies nicht der Fall, greift die Sachmangelhaftung.
Darunter versteht man die Pflichten des Verkäufers, die sich aus § 437 BGB ergeben.
Der Verkäufer hat im Falle einer mangelbehafteten Sache alles zu unternehmen, dass der Käufer eine mangelfreie Sache erhält. Andernfalls kann der Käufer seine Kaufpreis gegen Rückgabe verlangen oder den Kaufpreis mindern. [@]
Sie sind im Kaufrecht
§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche
Zitierung: MeinRechtsportal.de, Artikel 14464
Kurzlink: p8n.net/?14464
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§ 9 BGG Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 8 BGG Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 7 BGG Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
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