Gericht und Urteil: AG Saarburg: Mietmangel - verstopftes Klo
16/12 2009:
kann ohne Bewilligung des Vermieters getauscht werden
Ein Mietmangel muss im normalen Fall dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Dies trifft nicht bei einem verstopften Klo zu. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Saarburg Az. 5 C 454/06 kann ein verstopftes Klo sofort getauscht werden, ohne den Vermieter vorher zu fragen.
§ 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter