Die Landgerichte spielen eine zentrale Rolle im Bereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten sind sie erstinstanzlich zuständig ab einem Streitwert von 5.001 Euro. Auch bei einer Insolvenz hat der Sitz des Landgerichtes seine Bedeutung. Das Insolvenzgericht hat seinen Sitz am Standort des Landgerichtes. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht. Im Strafverfahren sind die Landgerichte zuständig, wenn eine Haftstrafe zu erwarten ist, die über 4 Jahre Freiheitsstrafe liegt. Der Sitz der Staatsanwaltschaft hängt ebenfalls vom Sitz des Landgerichtes ab.
Die Landgerichte bestehen im Verantwortungsbereich der Bundesländer.
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Zitierung: MeinRechtsportal.de, Artikel 11470
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§ 8 BGG Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
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