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Landesarbeitsgerichte

Die Landesarbeitsgerichte sind die Berufungs- bzw. Beschwerdegerichte innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie sind zuständig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt, das Arbeitsgericht die Beschwerde zugelassen hat, bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.

Baden-Württemberg
Bayern (München)
Bayern (Nürnberg)
Berlin-Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen (Frankfurt/Main)
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Nordrhein-Westfalen (Hamm)
Nordrhein-Westfalen (Köln)
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
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Gericht und Urteil: Landesarbeitsgerichte
Landesarbeitsgerichte
Die Landesarbeitsgerichte sind die Berufungs- bzw. Beschwerdegerichte innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie sind zuständig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt, das Arbeitsgericht die Beschwerde zugelassen hat, bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Baden-Württemberg
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