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Gesetzestexte: Grundgesetz (GG)


 

Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Grundrechte, den Staatsaufbau, die Funktionen der Staatsorgane, Wahlen, Gesetzgebung, Justiz und die Finanzierung des Staates.



 
Präambel
Einführung in das Staats- und Verfassungsrecht
I. Grundrechte (Art. 1 - 19)
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
III. Der Bundestag (Art. 38 - 49)
IV. Der Bundesrat (Art. 50 - 53)
V. Der Bundespräsident (Art. 54 - 61)
VI. Die Bundesregierung (Art. 62 - 69)
VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82)
VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung (Art. 83 - 91)
VIIIa. Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit (Art. 91a - 91e)
IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104)
X. Das Finanzwesen (Art. 104a - 115)
Xa. Verteidigungsfall (Art. 115a - 115l)
XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)



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