Die Strafprozessordnung regelt das Verfahrensrecht im Strafprozess. Hier werden die Regeln für die Ermittlung bei einer Straftat durch die Polizei und Staatsanwaltschaft festgelegt. Es werden die Grundprinzipien und der Verlauf der Strafverhandlung, die Urteilsfindung sowie Berufung und Revision dargestellt.
Durch die Änderung der Strafprozessordnung und des Telekommunikationsgesetzes BGBl. I 2007, 3198 vom 21. Dez. 2007 werden das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Gesamtübersicht
Einführung in die StPO
1. Buch Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
2. Buch Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)
3. Buch Rechtsmittel (§§ 296 - 358)
4. Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a)
5. Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406h)
6. Buch Besondere Arten des Verfahrens (§§ 407 - 448)
7. Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a)
8. Buch Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Informationen für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (§§ 474 - 495)
Sie sind im Strafrecht
Zitierung: MeinRechtsportal.de, Artikel 3806
Kurzlink: p8n.net/?3806
BGH legt EuGH Frage vor, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind
Zu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals
BGH: Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarfs (§ 573 Abs. 1 Satz 1 BGB)
BGH: Sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in Fällen (möglicherweise) vorgetäuschten Vermieterbedarfs an (§ 573 Abs. 1 BGB)
Filesharing über einen Familienanschluss
BGH entscheidet zu Patientenverfügung
Auskunftsanspruch der Presse
BGH: Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
BGH konkretisiert Anforderungen an die Prüfung vorgetragener Härtegründe (§ 574 Abs. 1 BGB)
Adoptionsrecht nicht miteinander verheirateter und nicht verpartnerter Lebensgefährten
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