Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und ermöglicht die Gewährleistung einer selbstbestimmten Lebensführung.
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 6)
2. Abschnitt: Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit (§§ 7 - 11)
3. Abschnitt: Rechtsbehelfe (§§ 12, 13)
4. Abschnitt: Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (§§ 14, 15)
Sie sind im Allg. Recht
Zitierung: MeinRechtsportal.de, Artikel 11618
Kurzlink: p8n.net/?11618
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§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache
§ 10 BGG Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
§ 9 BGG Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 8 BGG Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 7 BGG Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
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