Unter dem Begriff "Ordentliche Gerichtsbarkeit" werden die Zuständigkeiten der Gerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten und das Strafrecht zusammengefasst. Das System ist historisch gewachsen.
Die Oberlandesgerichts sind in Zivilsachen Beschwerde- und Revisionsinstanz. In Strafsachen können sie je nach Schwere der Tat erste, Berufungs- und Revisionsinstanz sein. (mehr)
Die Landgerichte spielen eine zentrale Rolle im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten sind sie erstinstanzlich zuständig ab einem Streitwert über 5 000 Euro. (mehr)
Die Amtsgerichte sind bei zivilrechtlichen Streitigkeiten die erste Instanz bei einem Streitwert bis 5.000 Euro. Entscheidungen fäll dabei ein Einzelrichter. Als Strafgerichte sind die Amtsgerichte zuständig für Verfahren vor dem Einzelrichter und dem Schöffengericht. (mehr)
Bundesgerichtshof
Oberlandesgerichte
Landgerichte
Amtsgerichte
Sie sind im Allg. Recht
Zitierung: MeinRechtsportal.de, Artikel 11468
Kurzlink: p8n.net/?11468
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