Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
(European Court of Human Rights)
Europarat
(Council of Europe)
Avenue de l’Europe
F-67075 Strasbourg Cedex
France
Tel. +33 (0)3 88 41 20 00 (Zentrale)
+33 (0)3 88 41 20 18
Fax +33 (0)3 88 41 27 30
Hinweis: Die Amtssprachen sind englisch oder französisch.
Hinweis: Anträge, Verfahrensunterlagen und der gesamte Schriftverkehr in den beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen werden nur postalisch übermittelt, auch wenn sie vorher gefaxt wurden!
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EGMR: Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt
Sie sind im Allg. Recht
Zitierung: MeinRechtsportal.de, Artikel 21119
Kurzlink: p8n.net/?21119
BGH legt EuGH Frage vor, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind
Zu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals
BGH: Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarfs (§ 573 Abs. 1 Satz 1 BGB)
BGH: Sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in Fällen (möglicherweise) vorgetäuschten Vermieterbedarfs an (§ 573 Abs. 1 BGB)
Filesharing über einen Familienanschluss
BGH entscheidet zu Patientenverfügung
Auskunftsanspruch der Presse
BGH: Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
BGH konkretisiert Anforderungen an die Prüfung vorgetragener Härtegründe (§ 574 Abs. 1 BGB)
Adoptionsrecht nicht miteinander verheirateter und nicht verpartnerter Lebensgefährten
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