Gericht und Urteil: BAG: Gezillmerte Versicherungstarife bei Entgeltumwandlungen
28/09 2009:
Gezillmerte Verträge unterliegen Inhaltskontrolle
Es spricht einiges dafür, dass es bei einer Entgeltumwandlung nicht zulässig ist, dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zuzusagen. Soweit wegen der Zillmerung die Höhe der Versicherungs- und Versorgungsleistungen rechtlich zu beanstanden ist, führt dies jedoch nicht zu einem „Wiederaufleben“ des umgewandelten Arbeitsentgeltanspruchs, sondern zu einer Aufstockung der Versicherungsleistungen.
Die Parteien vereinbarten im November 2004 eine Entgeltumwandlung. Der Anspruch des Klägers auf Barlohn wurde in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in eine sofort unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Dabei wählten die Parteien als Durchführungsweg eine Direktversicherung. - Bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer; der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Bezugsberechtigter. - Die Höhe der Versorgung sollte mit den Versicherungsleistungen übereinstimmen. Der zugrunde gelegte Versicherungstarif war gezillmert. Unter einer Zillmerung ist Folgendes zu verstehen: Bei Abschluss des Versicherungsvertrages fallen einmalige Abschluss- und Vertriebskosten an. Mit diesen Kosten wird bei einer Zillmerung das Konto des Arbeitnehmers sofort belastet. Dementsprechend wird in den ersten Jahren nach Beginn des Versicherungsverhältnisses überhaupt kein oder nur ein verhältnismäßig geringes Deckungskapital aufgebaut.
Im vorliegenden Fall beendeten die Parteien das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30. September 2007. Anstelle des umgewandelten Barlohns wurden bis zu diesem Zeitpunkt Versicherungsbeiträge in Höhe von 7.004,00 Euro abgeführt. Der Versicherer teilte dem Kläger mit, dass sich das Deckungskapital auf 4.711,47 Euro belaufe. Der Kläger hat von der Beklagten Zahlung in Höhe des umgewandelten Arbeitsentgelts von 7.004,00 Euro verlangt.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Die Revision hatte keinen Erfolg.
Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass bei einer Entgeltumwandlung die Verwendung (voll) gezillmerter Versicherungsverträge nicht gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG verstößt, jedoch eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 BGB darstellt. Angemessen könnte es sein, die Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre zu verteilen. Eine derartige Verteilung schreibt auch § 1 Abs. 1 Nr. 8 des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen in der seit dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung und § 169 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung vor. Soweit die vorgesehene Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten einer Rechtskontrolle nicht standhält, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung, sondern zu einer höheren betrieblichen Altersversorgung. Ein Anspruch auf höhere Versorgungsleistungen war aber nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits. Der Kläger konnte die Klageforderung auch nicht auf Schadenersatzansprüche stützen. Die Beklagte hatte keine Informations- und Beratungspflichten verletzt. Über die Folgen der Zillmerung war der Kläger zutreffend und umfassend informiert worden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - PM BAG 92/09
(Nächste Seite:BAG: Rückzahlung von Ausbildungskosten)
Sparkassen- und Banken-AGB unwirksam
Unwirksame AGB in Mietverträgen
Bankklausel gegenüber Verbrauchern unwirsam
Herstellergarantie beim Autokauf
AGB Kontrolle einer Arbeitszeitregelung
KG Berlin urteilt: Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten
Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei Kündigung
Funktionszulage im Schreibdienst
Verkauf über ebay nicht immer wirksam
Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen
Erst wenn 75 Euro offen sind darf Telefonanschluss ...
Bankklausel "Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten" über 12 Euro pro Jahr bei Verbrauchern
Müssen Weiterbildungskosten an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden, wenn ...
Weihnachtsgratifikation und vertraglich vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt
Abschlussgebühr für Bausparvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verfall des Prepaid-Guthabens unzulässig
BGH: Garantieausschluss in AGB für Wartungswalle
Mieter im Erdgeschoss müssen Aufzugkosten mitzahlen
Klausel: Erfüllungsort bei Verbrauchern
BGH: Vermieter hat keinen Anspruch bei starren Fristen
BGH: Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen
BGH stärkt Verbraucher gegenüber Gasanbietern
BAG: Verzicht auf Kündigungsschutzklage in AGB?
BAG: Transparenzgebot und Stichtagsklausel bei Bonuszahlung
BGH: Klauseln in Mietverträgen müssen verständlich sein
BGH: Premiere AGB sind unwirksam
BGH: Klausel kommunaler Gasanbieter unwirksam
BGH: 10 Jahre Mietlaufzeit in AGB unwirksam
BGH: Wer trägt das Risiko bei Änderung der Rechtslage (Quotenabgeltungsklausel)?
BAG: Rückzahlung von Studiengebühren
Die Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in Mitgliedsverträgen eines Sportstudios
BGH: "Farbwahlklausel" im Wohnraummietvertrag unwirksam
BGH: Verbraucherschutz gestärkt - Payback-Klausel teilweise unwirksam
Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - Probezeitkündigung
BGH: VOB unterliegt bei Verbrauchern AGB Kontrolle
BGH: Schwarzhandel von Eintrittskarten (Bundesliga)
BGH: Farbwahlklausel für Holzteile bei Auszug
BGH: Starre Fristen für Schönheitsreparaturen auch bei Gewerberaum unwirksam
Verbraucherzentrale erfolgreich gegen Server-Tel AGB
BGH: Leasingsvertrag und Software
BGH: Erhöhung von Gaspreisen unwirksam
BAG: Rückzahlung der Fortbildung bei vorzeitiger Kündigung
OLG Koblenz: Preisanpassung in Gasverträgen
BGH: Aussenanstrich von Fernstern und Türen
BGH: Keine AGB Kontrolle bei Zwangsvollstreckung
BGH: Unzulässige Farbwahlklausel
BGH: Gebrauchtwagen Garantie nicht von Rechnung abhängig
BGH: Höhere Gaspreise müssen nicht bezahlt werden?
BGH: Schönheitsreparaturen - Unwirksame Farbwahlklausel
BGH: Mieter kann ausreichend Steckdosen verlangen
BGH: Keine Koppelung des Gaspreises an Ölpreis mehr
BGH: Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung
BGH: Sicherheitenvereinbarung in den AGB eines Fertighausanbieters
BGH: Wohnungsmieter kann Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchführen