Mit den juristi.Diensten sind Sie immer auf dem Laufenden. Unsere Dienstleistungen sind innovative und einzigartige Angebote für Internet und Print. Sie werden von einem Team erfahrener Redakteure und Juristen betreut. Hier eine Übersicht in alphabetischer Reihenfolge:
Das Gerichtsverzeichnis enthält die deutschen und europäischen Gerichte mit Adress- und Kontaktdaten. Es orientiert sich am Aufbau der Gerichtszweige und enthält grundsätzliche Informationen zum Aufbau und der Funktionsweise der Gerichte.
Das Lateinische Rechtswörterbuch enthält über 1.000 Fachbegriffe und Redewendungen, übersetzt diese und gibt eine Übersicht über die heutige Bedeutung der Begriffe.
Der Ratgeber informiert ausführlich über einzelne Rechtsthemen, zeigt Stolpersteine auf, gibt praktische Tipps und bietet eine Vielzahl von Hintergrundinformationen. Betreut werden die Inhalte von erfahrenen Redakteuren und Juristen.
Die Urteilsdatenbank ist Teil des Gerichtsverzeichnisses und orientiert sich an den Gerichtszweigen. Sie enthält Tausende von Urteilen, die thematisch verknüpft sind. Die Entscheidungen sind sortiert nach dem rechtsprechenden Gericht, dem Rechtsgebiet, der relevanten Normen und dem Aktenzeichen.
Das Wörterbuch des Rechts ist eine Sammlung rechtlicher Fachbegriffe, Abkürzungen und Fremdworten aus der Fachsprache. Durch seine Struktur und die vielen Verknüpfungen ist es gleichzeitig das Stichwortverzeichnis alle weiteren Dienste.
Hinweis: Alle juristi.Dienste sind Bestandteile unserer eigenen Angebote, wie MeinRechtsportal.de oder juristi.Auskunft. Sie stehen Ihnen über unsere Services zur Verfügung, beispielsweise juristi.Portal für die eigene Internpräsenz oder Kanzleibroschüren.
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Arnt Kotulla
MeinRechtsportal.de, Artikel 18871
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BGH legt EuGH Frage vor, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind
Zu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals
BGH: Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarfs (§ 573 Abs. 1 Satz 1 BGB)
BGH: Sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in Fällen (möglicherweise) vorgetäuschten Vermieterbedarfs an (§ 573 Abs. 1 BGB)
Filesharing über einen Familienanschluss
BGH entscheidet zu Patientenverfügung
Auskunftsanspruch der Presse
BGH: Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
BGH konkretisiert Anforderungen an die Prüfung vorgetragener Härtegründe (§ 574 Abs. 1 BGB)
Adoptionsrecht nicht miteinander verheirateter und nicht verpartnerter Lebensgefährten
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§ 11 BGG Verständlichkeit und Leichte Sprache
§ 10 BGG Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
§ 9 BGG Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 8 BGG Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 7 BGG Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt