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Wörterbuch: Befangenheit


 

Befangenheit


Be|fan|gen|heit (Substantiv) die, [kein Plural]

  • Als Befangenheit wird die die Parteilichkeit eines Beamten oder Richters hinsichtlich einer von ihm zu treffenden Entscheidung bezeichnet. Als Entscheidungsträger hat man in diesen Fällen neutral nach dem Sachverhalt und geltendem Recht und nicht nach persönlichen Motiven zu entscheiden. [@]
  • Rechtsgebiet: Prozessrecht




 



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