Ratgeber: Was ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung?


 

19/01 2009:
Was ist eine Abmahnung und welche rechtlichen Grundlagen hat sie?

Die Regeln, die für die arbeitsrechtliche Abmahnun gelten, wurden von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wesentlich beeinflusst.

Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber ein einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise ein vertragswidriges Verhalten beanstandet und mit dem Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.

Die Abmahnung ist in der Regel vor einer verhaltensbedingten Kündigung auszusprechen.

Als Rechtsgrundlage für die Abmahnung wird § 323 BGB angesehen. Danach ist vor der Auflösung eines Vertrages dem Vertragspartner die Möglichkeit einzuräumen, nachzubessern bzw. eine Nachfrist für eine ordentliche Erfüllung seiner Pflichten zu setzen. Aus dem vertraglichen Verhältnismäßigkeitsprinzip ergibt sich, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten soll, vertragswidriges Verhalten abzustellen bzw. zu verändern.


Da eine Kündigung immer das letzte Mittel ist, hat vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung zu erfolgen.

Ausnahme von der Regel

Wie in allen Bereichen, gibt es auch hier eine Ausnahme. Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vor und ist der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht in der Lage oder nicht willens sich vertragstreu zu verhalten, kann auf die Abmahnung verzichtet werden.



 



(Nächste Seite:Beispiele für Abmahnungen)








 

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