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Gesetzestexte: Heimgesetz (HeimG)


HeimG - Heimgesetz

Das Heimgesetz ist die gesetzliche Grundlage für das Betreiben von Alten- und Pflegeheimen. Heime nach diesem Gesetz sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, Senioren oder pflegebedürftige bzw. behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind. Die Einrichtungen werden entgeltlich betrieben.

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