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Gesetzestexte: Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)


 

Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse

Der 8. Abschnitt regelt die einzelnen Schuldverhältnisse, die das BGB selbst kennt. Hierzu zählen die vertraglichen Schuldverhältnisse, wie Kaufvertrag, Mietvertrag oder Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) sowie die gesetzlichen Schuldverhältnisse aus Ungerechtfertigter Bereicherung und Unerlaubter Handlung.



 
Titel 1 Kauf, Tausch (§§ 433 - 480)
Titel 2 Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge (§§ 481 - 487)
Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 488 - 515)
Titel 4 Schenkung (§§ 516 - 534)
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)
Titel 6 Leihe (§§ 598 - 606)
Titel 7 Sachdarlehensvertrag (§§ 607 - 609)
Titel 8 Dienstvertrag (§§ 611 - 630)
Titel 9 Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m)
Titel 10 Mäklervertrag (§§ 652 - 656)
Titel 11 Auslobung (§§ 657 - 661a)
Titel 12 Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste (§§ 662 - 676c)
Titel 13 Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 - 687)
Titel 14 Verwahrung (§§ 688 - 700)
Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten (§§ 701 - 704)
Titel 16 Gesellschaft (§§ 705 - 740)
Titel 17 Gemeinschaft (§§ 741 - 758)
Titel 18 Leibrente (§§ 759 - 761)
Titel 19 Unvollkommene Verbindlichkeiten (§§ 762 - 764)
Titel 20 Bürgschaft (§§ 765 - 778)
Titel 21 Vergleich (§ 779)
Titel 22 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis (§§ 780 - 782)
Titel 23 Anweisung (§§ 783 - 792)
Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber (§§ 793 - 808)
Titel 25 Vorlegung von Sachen (§§ 809 - 811)
Titel 26 Ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 - 822)
Titel 27 Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853)










 

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