(Seite zurück:Abschnitt 3 Testament (§§ 2064 - 2273))

Gesetzestexte: Abschnitt 4 Erbvertrag (§§ 2274 - 2302)


 

Abschnitt 4 Erbvertrag




 
§ 2274 BGB Persönlicher Abschluss
§ 2275 BGB Voraussetzungen
§ 2276 BGB Form
§ 2277 BGB Besondere amtliche Verwahrung
§ 2278 BGB Zulässige vertragsmäßige Verfügungen
§ 2279 BGB Vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen, Anwendung von § 2077
§ 2280 BGB Anwendung von § 2269
§ 2281 BGB Anfechtung durch den Erblasser
§ 2282 BGB Vertretung, Form der Anfechtung
§ 2283 BGB Anfechtungsfrist
§ 2284 BGB Bestätigung
§ 2285 BGB Anfechtung durch Dritte
§ 2286 BGB Verfügungen unter Lebenden
§ 2287 BGB Den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen
§ 2288 BGB Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers
§ 2289 BGB Wirkung des Erbvertrags auf letztwillige Verfügungen; Anwendung von § 2338
§ 2290 BGB Aufhebung durch Vertrag
§ 2291 BGB Aufhebung durch Testament
§ 2292 BGB Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
§ 2293 BGB Rücktritt bei Vorbehalt
§ 2294 BGB Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten
§ 2295 BGB Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung
§ 2296 BGB Vertretung, Form des Rücktritts
§ 2297 BGB Rücktritt durch Testament
§ 2298 BGB Gegenseitiger Erbvertrag
§ 2299 BGB Einseitige Verfügungen
§ 2300 BGB Anwendung der §§ 2259 und 2263; Rücknahme aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung
§ 2300a BGB
§ 2301 BGB Schenkungsversprechen von Todes wegen
§ 2302 BGB Unbeschränkbare Testierfreiheit



(Nächste Seite:Abschnitt 5 Pflichtteil (§§ 2303 - 2338))








 

MeinRechtsportal bei Erbrecht

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Erbrecht.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -