(Seite zurück:Abschnitt 5 Pflichtteil (§§ 2303 - 2338))

Gesetzestexte: Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit (§§ 2339 - 2345)


 

Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit




 
§ 2339 BGB Gründe für Erbunwürdigkeit
§ 2340 BGB Geltendmachung der Erbunwürdigkeit durch Anfechtung
§ 2341 BGB Anfechtungsberechtigte
§ 2342 BGB Anfechtungsklage
§ 2343 BGB Verzeihung
§ 2344 BGB Wirkung der Erbunwürdigerklärung
§ 2345 BGB Vermächtnisunwürdigkeit; Pflichtteilsunwürdigkeit



(Nächste Seite:Abschnitt 7 Erbverzicht (§§ 2346 - 2352))








 

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