(Seite zurück:Rechtsfortwirkungsanspruch )
Rechtsgeschäft


Rechts|ge|schäft (Substantiv) das

(Nächste Seite:Rechtsgut)
Wörterbuch: Rechtsgeschäft
Rechtsgeschäft
Rechts|ge|schäft (Substantiv) das
![]() | besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, eine Rechtsfolge zu erzeugen |
![]() | weiter |
(Nächste Seite:Rechtsgut)
