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Latein: actio conducti


 

actio conducti

Rechtsgebiet: lateinischer Fachausdruck - Zivilrecht - Schuldrecht - Mietrecht


  • Erläuterung: Anspruch des Mieters auf Übergabe der Mietsache und Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauches (heute § 535 BGB)




 



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