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Gesetzestexte: Abschnitt 9 Erbschaftskauf (§§ 2371 - 2385)


 

Abschnitt 9 Erbschaftskauf




 
§ 2371 BGB Form
§ 2372 BGB Dem Käufer zustehende Vorteile
§ 2373 BGB Dem Verkäufer verbleibende Teile
§ 2374 BGB Herausgabepflicht
§ 2375 BGB Ersatzpflicht
§ 2376 BGB Haftung des Verkäufers
§ 2377 BGB Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
§ 2378 BGB Nachlassverbindlichkeiten
§ 2379 BGB Nutzungen und Lasten vor Verkauf
§ 2380 BGB Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf
§ 2381 BGB Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen
§ 2382 BGB Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern
§ 2383 BGB Umfang der Haftung des Käufers
§ 2384 BGB Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht
§ 2385 BGB Anwendung auf ähnliche Verträge










 

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