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Tapezieren alle drei Jahre?)
Ratgeber: Wohnungsabriss - Was bedeutet das für mich?
Bekomme ich eine neue Wohnung gestellt oder gar die Aufwendungen für den Umzug erstattet?

Der Abriss eines Wohnblocks bzw. der Wohnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie Ihre Wohnung verlassen bzw. räumen müssen. Vielmehr muss es sich um einen gravierenden Fall handeln, der eine Räumung rechtfertigt. So ist beispielsweise in Einzelfällen eine Kündigung wegen eines sonstigen berechtigten Interesses möglich, wenn z.B. der Leerstand demographisch bedingt war und dieser dem Vermieter nicht angelastet werden konnte und bei Fortdauer des Mietverhältnisses in erheblichem Umfang nicht zu deckende Kosten entstanden wären. (BGH WuM 2004, 277) Das müsste der Vermieter jedoch konkret nachweisen.
Der Eigentümer jedenfalls hat die Interessen des Mieters grds. zu berücksichtigen und muss ggf. Ersatzwohnungen, Erstattung der Umzugskosten und eine Abstandszahlung u.s.w. anbieten.
Daher ist es vor einem Auszug empfehlenswert, mit dem Alt-Vermieter eine Vereinbarung über eine Kostenübernahme abzuschließen, die folgende Dinge beinhalten könnte: alle mit dem Umzug verbundene Kosten z.B. Ummeldungen, Montagekosten (durch Umbauarbeiten von Einrichtungsgegenständen - Küchen ect.), Telefonanschlusskosten in der neuen Wohnung, Kostenersatz, wenn vorhandenes Mobiliar in der neuen Wohnung nicht mehr aufgestellt werden kann, z.B. Gardinen, die Flurgarderobe, Lampen, Badeinbauschränke ect. aufgrd. der Raumeinteilung und Maße nicht mehr genutzt werden können. [@]
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