(Seite zurück:Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit (§§ 2339 - 2345))

Gesetzestexte: Abschnitt 7 Erbverzicht (§§ 2346 - 2352)


 

Abschnitt 7 Erbverzicht




 
§ 2346 BGB Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit
§ 2347 BGB Persönliche Anforderungen, Vertretung
§ 2348 BGB Form
§ 2349 BGB Erstreckung auf Abkömmlinge
§ 2350 BGB Verzicht zugunsten eines anderen
§ 2351 BGB Aufhebung des Erbverzichts
§ 2352 BGB Verzicht auf Zuwendungen



(Nächste Seite:Abschnitt 8 Erbschein (§§ 2353 - 2370))








 

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