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Vereinsvorstand


Ver|eins|vor|stand (Substantiv) der, die ~stän|de
Erläuterung: Der Vereinsvorstand ist ein Organ des Vereins, dass durch das Gesetz zwingend gefordert ist und in der Satzung enthalten sein muß. Ihm obliegt die Vertretung und Geschäftsführung des Vereins. Er nimmt als Organ am Rechtsverkehr teil. Der Vorstand handelt nicht für den Verein, sondern als Verein. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Anwendung der Vertretungsvorschriften nach §§ 164 ff BGB auf den Vorstand ausgeschlossen ist (aber strittig). Die Zusammensetzung des Vorstandes wird durch die Satzung bestimmt. [@]

[ak]

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Wörterbuch: Vereinsvorstand
Vereinsvorstand
Ver|eins|vor|stand (Substantiv) der, die ~stän|de
Erläuterung: Der Vereinsvorstand ist ein Organ des Vereins, dass durch das Gesetz zwingend gefordert ist und in der Satzung enthalten sein muß. Ihm obliegt die Vertretung und Geschäftsführung des Vereins. Er nimmt als Organ am Rechtsverkehr teil. Der Vorstand handelt nicht für den Verein, sondern als Verein. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Anwendung der Vertretungsvorschriften nach §§ 164 ff BGB auf den Vorstand ausgeschlossen ist (aber strittig). Die Zusammensetzung des Vorstandes wird durch die Satzung bestimmt. [@]
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