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Obhutsgarant


Ob|huts|ga|rant (Substantiv) der, die ~en

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Wörterbuch: Obhutsgarant
Obhutsgarant
Ob|huts|ga|rant (Substantiv) der, die ~en
- Ein Obhutsgarant soll ein bestimmtes Rechtsgut vor jeder Art von Gefahren schützen. Die Garantenstellung wird durch natürliche Verbundenheit im engen Familienkreis, Vertrauensgemeinschaft, Gefahrengemeinschaft, tatsächlicher Gewährübername, etc. gesetzt. [@]
- Rechtsgebiet: Strafrecht - Allgemeiner Teil - Unterlassungsdelikte
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