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Gesetzestexte: Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)


 

Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum

Die Normen dieses Abschnittes gelten für die Vermietung von Wohnungen und Wohnraum. Sie sind der zentrale Bestandteil des Mieterschutzes.

In Kapitel 1 werden grundsätzliche Fragen geklärt, die für alle weiteren Kapitel gelten. Dazu gehört unter anderem die Frage, welche Form der Mietvertrag haben muss oder was für die Mietkaution (Mietsicherheit) gilt.


Kapitel 2 enthält Regeln zur Miethöhe, Erhöhung der Miete, Betriebskosten.

Kapitel 5 regelt die Beendigung des Mietverhältnisses. Die häufigste Form Beendigung ist natürlich die Kündigung. Der Abschnitt regelt unter anderem die Fristen für die ordentliche Kündigung und die Voraussetzungen für die außerordentliche (fristlose) Kündigung, z.B. wenn die Miete nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Die folgenden Vorschriften gelten nicht für die Vermietung von gewerblichen Räumen.



 
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 549 - 555)
Kapitel 2 Die Miete (§§ 556 - 561)
Kapitel 3 Pfandrecht des Vermieters (§§ 562 - 562d)
Kapitel 4 Wechsel der Vertragsparteien (§§ 563 - 567b)
Kapitel 5 Beendigung des Mietverhältnisses (§§ 568 - 576b)
Kapitel 6 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (§§ 577, 577a)



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