(Seite zurück:Offenkundigkeitsprinzip)
Offenmarktpolitik


Of|fen|markt|po|li|tik (Substantiv) die, [kein Plural]

(Nächste Seite:öffentlich-rechtliches Kreditinstitut)
Wörterbuch: Offenmarktpolitik
Offenmarktpolitik
Of|fen|markt|po|li|tik (Substantiv) die, [kein Plural]
- ist der Handel von Wertpapieren durch die Zentralbank am Geld- oder Kapitalmarkt. Offenmarktpolitik dient der Zinssteuerung und der Steuerung des Menge an Bargeld am gesamten Markt. Kauft eine Zentralbank Wertpapiere von den Banken, erhöht sich die Liquidität der Banken. Sie können mehr Kredit vergeben (Geldschöpfung). Werden Wertpapiere verkauft, ist weniger Geld am Markt. Die Liquidität der Banken wird beschränkt. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Bankrecht
(Nächste Seite:öffentlich-rechtliches Kreditinstitut)