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Gesetzestexte: Untertitel 5 Landpachtvertrag (§§ 585 - 597)


 

Untertitel 5 Landpachtvertrag




 
§ 585 BGB Begriff des Landpachtvertrags
§ 585a BGB Form des Landpachtvertrags
§ 585b BGB Beschreibung der Pachtsache
§ 586 BGB Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
§ 586a BGB Lasten der Pachtsache
§ 587 BGB Fälligkeit der Pacht; Entrichtung der Pacht bei persönlicher Verhinderung des Pächters
§ 588 BGB Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung
§ 589 BGB Nutzungsüberlassung an Dritte
§ 590 BGB Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der bisherigen Nutzung
§ 590a BGB Vertragswidriger Gebrauch
§ 590b BGB Notwendige Verwendungen
§ 591 BGB Wertverbessernde Verwendungen
§ 591a BGB Wegnahme von Einrichtungen
§ 591b BGB Verjährung von Ersatzansprüchen
§ 592 BGB Verpächterpfandrecht
§ 593 BGB Änderung von Landpachtverträgen
§ 593a BGB Betriebsübergabe
§ 593b BGB Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
§ 594 BGB Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses
§ 594a BGB Kündigungsfristen
§ 594b BGB Vertrag über mehr als 30 Jahre
§ 594c BGB Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters
§ 594d BGB Tod des Pächters
§ 594e BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 594f BGB Schriftform der Kündigung
§ 595 BGB Fortsetzung des Pachtverhältnisses
§ 595a BGB Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen
§ 596 BGB Rückgabe der Pachtsache
§ 596a BGB Ersatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende
§ 596b BGB Rücklassungspflicht
§ 597 BGB Verspätete Rückgabe










 

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