Gesetzestexte: Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
Einführung
§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
§ 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
§ 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
§ 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
§ 536d BGB Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
§ 537 BGB Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
§ 538 BGB Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
§ 539 BGB Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
§ 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte
§ 541 BGB Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
§ 542 BGB Ende des Mietverhältnisses
§ 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 544 BGB Vertrag über mehr als 30 Jahre
§ 545 BGB Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
§ 546 BGB Rückgabepflicht des Mieters
§ 546a BGB Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
§ 547 BGB Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
§ 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
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