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Kontokorrentvorbehalt


Kon|to|kor|rent|vor|be|halt (Substantiv), der

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Wörterbuch: Kontokorrentvorbehalt
Kontokorrentvorbehalt
Kon|to|kor|rent|vor|be|halt (Substantiv), der
- ist eine besondere Art des Eigentumvorbehaltes. Er erlischt erst, wenn wenn alle Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind. Der Kontokorrentvorbehalt ist grundsätzlich zulässig, die Rechtsprechung macht aber einige Einschränkungen. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Kaufvertrag - § 449 BGB
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