Gericht und Urteil: Arbeitsgerichtsbarkeit
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Arbeitsgerichtsbarkeit
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn die Streitigkeit unter einen der im Arbeitsgerichtsgesetz aufgelisteten Gegenstände fällt. Damit ist die Arbeitsgerichtsbarkeit ausschließlich zuständig.
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