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Ratgeber: Beschäftigungsverhältnis

Beschäftigungsverhältnis

Bevor auf die arbeitsrechtliche Einordnung der örtlichen Beschäftigungsmöglichkeiten eines Telearbeiters eingegangen wird, einige Gedanken zur rechtsdogmatischen Einordnung des Teleworkers.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Arbeitnehmern, Heimarbeitern, arbeitnehmerähnlich Personen und Selbstständiger.

(1) Ist der Beschäftigte Arbeitnehmer, so findet das Arbeitsrecht uneigeschränkte Anwendung, der Arbeitnehmer genießt dessen gesamten Schutz.

(2) Der Telearbeit ist jedoch auch zu eigen, daß die Tätigkeit zu Hause ausgeführt wird. Der Telearbeiter oder Gleichgestellte könnten so als Heimarbeiter qualifiziert werden. Das Heimarbeitergesetz und eineReihe von Sonderregelungen könnte Anwendung finden.

(3) Hat der Telearbeit dagegen den Status einer arbeitnehmerähnliche Personen, so wäre er nur besonderen Regelungen des HAG unterworfen.

(4) Der als Selbstständiger tätige Teleworker unterfiele zuguterletzt den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. [@]

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