Gesetzestexte: Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)


 
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Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag

Mietvertrag und Pachtvertrag werden in einem gemeinsamen Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, da beide Vertragstypen sehr große Ähnlichkeiten haben.
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Das Mietrecht unterscheidet zwischen der Wohnraummiete und dem gewerblichen Mietrecht. Das Mietrecht gliedert sich in mehreren Untertiteln. In dieser Gliederung wird auch der Unterschied zwischen Wohnraummiete und gewerblichen Mietrecht deutlich. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Schutzvorschriften für den Mieter von Wohnungen. Diese gelten nicht für die Vermietung gewerblicher Räume.


Ratgeber Mietrecht



 

 
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)
Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
Untertitel 3 Mietverhältnisse über andere Sachen (§§ 578 - 580a)
Untertitel 4 Pachtvertrag (§§ 581 - 584b)
Untertitel 5 Landpachtvertrag (§§ 585 - 597)




(Nächste Seite:Titel 6 Leihe (§§ 598 - 606))
 







 



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