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Zivilrecht: Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gehört teils zum Zivilrecht und teils zum öffentlichen Recht. juristi.kon - Das Arbeitsrecht enthält derzeit 31 Fachbegriffe.
Das Arbeitsrecht fasst die Rechtsnormen zusammen, die sich auf die, in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Unterschieden wird dabei zwischen kollektivem und individuellen Arbeitsrecht.
Das kollektive Recht beschäftigt sich unter anderem mit dem Tarifvertragsrecht, das individuelle mit dem Rechtskreis des einzelnen Arbeitnehmers.
Darüberhinaus regelt das individuelle Arbeitsrecht das Zustandekommen des Arbeitsvertrages, die einzelnen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Rechtsfolgen bei Störungen des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung eines Arbeitsvertrages.
Das kollektive Arbeitsrecht umfasst das Tarifvertragsrecht / Recht des Arbeitskampfes (Streik) und das Mitbestimmungsrecht.